[KV MR-BID Umfrage] vMB: PIRATEN-Antrag (MR Stadt): Vertreterentscheid VITOS-Gelände

Meinungsbild #35623 vom 28.01.16 bis zum 29.01.16.

Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreterentscheid gemäß der seit Anfang 2016 in Kraft getretenen Neuregelung der HGO bezügl. Bürgerbegehren und Vertreterentscheid durchzuführen (vgl. Anlage zum 'Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften' vom 20. Dezember 2015).
Hierbei soll möglichst der Originaltext des eingereichten Bürgerbegehrens zum VITOS-Gelände verwendet werden, um weitere Konflikte zu vermeiden.
Um Kosten zu sparen, soll der Vertreterentscheid möglichst zeitgleich mit der Hessischen Kommunalwahl am 6. März 2016 stattfinden - sofern das noch zu organisieren ist.

Begründung:
Am 17.12.2015 (und damit vor dem Satzungsbeschluss des Stadtparlaments zu Vorlage VO/4496/2015) hatte eine Marburger Bürgerinitiative im Rahmen eines Bürgerbegehrens 2860 amtlich bestätigte Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids bezügl. der Entwicklung des VITOS-Geländes inkl. des vorgelagerten Baumbestandes vorgelegt (vgl. Anlage zum Originaltext des Bürgerbegehrens). Eine rechtliche Stellungnahme des Magistrats kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Bürgerbegehren rechtlich unzulässig sei (VO/4574/2016, vgl. Anhang). Diese Einschätzung soll nun durch einen Marburger Stadtparlamentsbeschluss bestätigt werden.
Für den Fall, dass ein solcher Beschluss ergeht, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits angekündigt, dass sie den Rechtsweg zur eindeutigen Klärung beschreiten werden.
Einige Stadtverordnete, darunter auch der Vertreter der Piratenpartei, haben bereits erklärt, dass sie sich nicht im Stande sehen, rechtlich einwandfrei beurteilen zu können, inwieweit die Einschätzung des Magistrats korrekt ist und müssten insofern gegen die Vorlage stimmen oder sich enthalten.
Der Oberbürgermeister und andere Vertreter der Marburger Regierungskoalition haben in diversen Ausschüssen wiederholt die Ansicht vertreten, sie hätten überhaupt keinen Zweifel daran, dass wenn es zu einem Bürgerentscheid käme, dieser zu Gunsten der geplanten baulichen Veränderung des VITOS-Areals führen würde.
Seit Anfang diesen Jahres ist es aufgrund einer Neuregelung der HGO bezügl. Bürgerbegehren und Vertreterentscheid nun möglich, dass das Stadtparlament selbst mit einer Zweidrittelmehrheit die Durchführung eines Vertreterentscheids beschließen kann (vgl. Anlage). Wir sind zwecks Vermeidung eines voraussichtlich länger dauernden Rechtsstreites und im Sinne einer Stärkung der direkten Einflussnahme der Marburger Bürgerinnen und Bürger der Ansicht, dass ein solcher Vertreterentscheid in diesem Fall sehr angebracht wäre.

Quellen:
Satzungsbeschluss zur VITOS-Bauleitplanung: VO/4496/2015
Rechtliche Stellungnahme des Magistrats: VO/4574/2016
Text des Bürgerbegehrens: vgl. Anhang zu VO/4574/2016
Änderungsbekanntmachung zur HGO: Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften (vom 20. Dezember 2015)

DISKUSSIONSSEITE zu dieser Umfrage: https://marburg.piratenpad.de/VertreterentscheidVITOS

Wahlbeteiligung: 20.83 % (10 abgegebene Stimmen von 48 möglichen Stimmen)

[KV MR-BID Umfrage] vMB: PIRATEN-Antrag (MR Stadt): Vertreterentscheid VITOS-Gelände

Auswertung ...mit Nichtwählern
    Stimmen Anteil     Stimmen Anteil
Ja. 10 100.00 % Ja. 10 20.83 %
Enthaltung. 0 0.00 % Enthaltung. 0 0.00 %
Nein. 0 0.00 % Nein. 0 0.00 %
        Nicht abgestimmt 38 79.17 %
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