[KV MR-BID Umfrage] vMB: PIRATEN-Antragsbeitritt (MR Stadt): Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM)

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung zeigt sich angesichts jüngster Ankündigungen der UKGM-Geschäftsführung über weiteren Personalabbau erneut in großer Sorge um die Patient/-innenversorgung und die Arbeitsbedingungen am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM). Angesichts weiter steigender Belastungen des Personals ist ein Stellenabbau unverantwortlich. Das Angebot der Geschäftsführung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vorzeitige Auflösungsverträge einzugehen, ist kontraproduktiv.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die UKGM-Geschäftsführung auf, keine Krankenhausrestrukturierungen zulasten von Patient/-innen, der Beschäftigten sowie der Qualität und des Angebots einer umfänglichen medizinischen Versorgung vorzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet von der Landesregierung, dass sie ihren Einfluss dahingehend geltend macht, die Stellenabbaupläne zu verhindern.

Angesichts der wirtschaftlich unterschiedlich starken Entwicklung der beiden Standorte Marburg und Gießen, die durch Restrukturierungen der letzten Jahre entstanden ist, muss eine gleichmäßige Aufgabenverteilung zwischen den beiden Standorten sichergestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat daher auf, auf die Geschäftsführung des UKGM einzuwirken, eine Ungleichbehandlung der Standorte Marburg und Gießen zu verhindern.

Die Stadtverordnetenversammlung erwartet von der Landesregierung, dass sie ihrer Verantwortung für das UKGM gerecht wird, indem sie ihre Einflussmöglichkeiten geltend, um zwei gleich starke Standorte in Marburg und Gießen sicherzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich bei Land und Bund für eine auskömmliche und am Bedarf orientierte Krankenhausfinanzierung und für einen angemessenen Zuschlag für die besonderen Belastungen der Universitätskliniken einzusetzen.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich bei der hessischen Landesregierung für eine verbindliche Regelung qualitativer und quantitativer Personalmindeststandards sowohl für hessische Krankenhäuser generell als auch insbesondere für Universitätskliniken einzusetzen.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, gegenüber der Landesregierung zu klären, ob die neuen, veränderten Mehrheitsverhältnisse nach dem Aktienrückkauf der Rhön-Kliniken AG die Anwendung der "Change of Control"-Klausel möglich macht. Sollte dies der Fall sein, fordert die Stadtverordnetenversammlung das Land auf, wohlwollend zu prüfen, wie eine Rückkehr des UKGM in Landeseigentum realisiert werden kann.

DISKUSSIONSSEITE zu dieser Umfrage: https://marburg.piratenpad.de/UKGM-StVV

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